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Odenwaldkreis
Höchst
Hassenroth
  • Kirchweg 8
Ev. Kirche Hering-Hassenroth
Flur: 2
Flurstück: 87

1964-1967 von Paulfriedrich Posenenske, Vertreter einer schlichten, eher technisch orientierten Moderne. Die Kirche in Hering-Hassenroth stellt einen von zwei Kirchenbauten in seinem umfangreichen Werk dar. Der Baukörper entsteht durch die Verschmelzung zweier unterschiedlicher, gegeneinander verschobener Dreiecke, die von zeltartigen Dächern unterschiedlicher Neigung überhöht werden. Dem Kirchenbau vorgelagert ist ein mit niedriger Sichtbetonmauer und Sitzbänken gleichen Materials eingefasster Kirchenplatz, dem seitlich ein niedriger Glockenträger aus Fertigbetonteilen über ebenfalls dreieckigem Grundriss zugeordnet ist.

Der schlichte und nüchtern anmutende Charakter von Außenbau und Innenraum wird entscheidend durch den konsequent verwendeten schalungsrauen Sichtbeton und die stählerne Dachkonstruktion geprägt. Auf den niedrigen Sichtbetonwänden sitzen die die Zeltdächer aussteifenden Dreigelenk-Fachwerkbinder und Gratträger aus Stahl auf. In diese sind Stahl-Faltdachsparren in Faltbauweise (Noell-VM-Sparren) eingefügt, die Deckenflächen dahinter sind mit Holz verkleidet. Altar und Kanzel werden durch das gegenläufig zur Dachneigung ansteigende Fußbodenniveau, in das die Zugänge in den Raum und auf die Orgelempore gestalterisch eingebunden werden, und die Lichtführung im Kirchenraum deutlich akzentuiert. Der Lichteinfall erfolgt indirekt durch die großflächige Fensterfläche aus Drahtglas, die in den diagonal im Raum stehenden Dreigelenkbinder eingebunden ist und die durch die unterschiedliche Neigung der Zeltdächer über den raumbildenden Dreiecken entsteht.

Der Kirchenbau, die bauzeitliche Kirchenausstattung (Kanzel, Altar, Orgel, Gestühl, Spotleuchten) und der Kirchenvorplatz sind vollständig und unverändert erhalten. Kulturdenkmal aus künstlerischen und architekturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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