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Im rechten Winkel zum ehemaligen Herrenhaus Altes Schloss 2 + 3 steht ein langgestrecktes zweistöckiges Gebäude aus verschiedenen Bauphasen auf einem niedrigen, teilweise mittelhohen Bruchsteinsockel. Über einem massiven Erdgeschoss sitzt ein Fachwerkobergeschoss, das von einem Walmdach mit Haubendachreiter bedeckt wird. Das verputzte, mit Eckquadern gefasste Erdgeschoss stammt im Kern noch aus dem 16. Jahrhundert; es zeigt an der Westseite fünf kleine Rechteckfenster mit profilierten Renaissancegewänden. Die Ostseite hat Rundbogenfenster mit einfachen Gewänden und Schlusssteinen, die mit der Jahreszahl 1737 bezeichnet sind und wohl das Datum einer Umbaumaßnahme nennen. Zwischen Erd- und Obergeschoss vermittelt eine doppelte Gesimszone. Während das Erdgeschoss rundum durch ein profiliertes Steingesims abgeschlossen wird, liegt darüber ein Holzgebälk mit einfachem profiliertem Schwellbalken auf der Westseite bzw. reich profiliertem, durchlaufendem Holzgesims auf der Ostseite. Das Fachwerk der Westseite und der ersten Zone der Ostseite (der dazwischen liegende Giebel ist verschindelt) weist ein einfaches konstruktives Gefüge mit 3/4 hohen Streben an den Giebelecken, ansonsten lediglich vertikale Streben und doppelte Verriegelung auf. Am weiteren Teil der Ostseite findet sich eine ausgesprochen aufwendige und schmuckvolle Fachwerkfiguration aus dem 17. Jahrhundert mit Spitzbogen und Kreuzblumenfries unterhalb der Brustriegel. Im Jahre 1961 wurde das Gebäude zur katholischen Kapelle St. Johannes d. Täufer mit Pfarrhaus umgebaut. Im Inneren befindet sich die spätgotische Plastik einer stehenden Gottesmutter mit Kind, dem sie einen Apfel reicht. Der Bau, der sich wie das benachbarte "Alte Schloss" auf den Resten der alten Wasserburg erhebt, blickt ebenfalls auf eine lange Geschichte in herrschaftlichem Rahmen zurück. Er bildet mit dem "Alten Schloss" ein harmonisches Ensemble am Übergang der Hauptstraße in den Schloßweg und war früher mit ihm durch einen Turm im Winkel beider Gebäude verbunden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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