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Kirchring 8 u. 10
Brunnenstr. 12-22
Sandbergstr. 2 u. 3/5
In diesem vom Kirchring, der Brunnenstraße und der Sandbergstraße umschlossenen Bereich hat sich ein wenig gestörtes, dicht bebautes Ensemble des ursprünglich wesentlich umfangreicheren alten Dorfkerns von Rothenkirchen erhalten. Bemerkenswert ist vor allem das nebeneinander der in Alter und Größe der Gebäude, Anordnung und Struktur der Höfe sowie Parzellenzuschnitt z. T. sehr unterschiedlichen Anwesen. Eng an eng reihen sich Handwerkerhäuschen, mittelgroße Höfe, ehemals jüdische Wohnhäuser mit kleinen Wirtschaftsgebäuden, größere Hofanlagen sowie ein Doppelhaus neben- und durcheinander. Ein sehr heterogenes Ensemble eines historisch gewachsenen Dorfbildes, dessen Zusammenhalt in dieser Dichte in Rothenkirchen sonst nicht mehr anzutreffen ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |