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Eingeschossiger Fachwerkwohnbau mit Kniestock, der offenbar für Arbeiter des Hofgutes ohne weitere landwirtschaftliche Nebengebäude errichtet wurde. Er stammt noch aus dem 18. Jh., ein hohes Baualter für diesen Gebäudetyp. Drei getrennt erschlossene Wohneinheiten unter gemeinsamem Dach verbunden. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen. Ein weiteres, etwas nördlich quergestelltes, fast baugleiches Gebäude mit zwei Wohneinheiten in jüngster Zeit abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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