Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Neben der zur Kapelle hoch führenden Treppenanlage stehendes Steinkruzifix, bezeichnet 1798. Das kompakte Postament ist auf seinen Flächen durch Zierfelder mit kartuschenartiger, ornamentierter Rahmung charakterisiert, in denen Inschriften angebracht sind. Der schlichte, vermutlich erneuerte Kreuzstamm trägt den schlanken Korpus, eine gut ausgeführte Steinmetzarbeit.
Grabstein von Christoph Baumann, Pfarrer zu Großenbach, aus dem Jahre 1886. Querrechteckiges Postament mit abgeschrägten Ecken, abgesetzter profilierter Basis und überstehender profilierter Platte. Auf der Vorderseite ist die Inschrift "Hier ruht in Gott Christoph Baumann Pfarrer zu Großenbach geb. 27. Juli 1807 gest. 29. Sept. 1886" zu lesen. Darüber befinden sich die Insignien des Pfarrers (Kelch, Kreuz, Bibel und Stola). Als Aufsatz fungiert ein reizvolles steinernes Kruzifix.
(g, k)
Grabstein von Dr. Heinrich Klüber, Pfarrer zu Großenbach, aus dem Jahre 1896. Das Postament mit abgesetzter Basis und konisch sich verjüngendem Abschluss zeigt vorne in einem Zierfeld die Inschrift "Hier ruht in Gott Pfarrer Dr. Heinrich Klüber *17.7.1832 + 14.5. 1896 R.I.P." Auf dem konischen Postamentsabschluss sind in Flachrelief die griechischen Kürzel für die Buchstaben Alpha und Omega dargestellt, die einen Kelch rahmen. Als Aufsatz dient ein kleines Kreuz mit einem Kruzifixus.
(g, k)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |