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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Michelsrombach
  • An der Linde
Gefallenen - Denkmal
Flur: 7
Flurstück: 77/1

Am Rande eines Parkplatzes vor der katholischen Kirche befindliches Denkmal, das vermutlich nach 1920 für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet wurde. Die Namen der Toten wurden in den Sandsteinblock eingemeißelt. Nach 1945 wurden noch zwei Tafeln in die Seiten des Postaments eingelassen, die nun auch an die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs erinnern. Der viereckig konzipierte plattenbelegte Ehrenplatz wird von einer Abgrenzung aus gusseisernen Pfosten und dazwischen gespannten Ketten eingefasst. Das eigentliche, aus mehreren Sandsteinblöcken zusammengefügte Denkmal erhebt sich über einem vierfach abgestuften Sandsteinsockel. Die kubische Basis präsentiert vorne in einem abgesetzten Feld die Inschrift "Wo immer ihr schlummert nach Gottes Rat, künftige Ernte blutige Saat, Nimmer vergessen im Deutschen Land, ruhet in Frieden in Gottes Hand, dort in der Heimat Jesu". Darüber verjüngt sich der Denkmalskorpus pylonenartig nach oben. Unter einer quergespannten Girlande findet sich die Inschrift "Zum ehrenden Andenken gew. v. d. dankb. Gemeinde Michelsrombach". Es folgt ein hoher trapezförmiger Stein, in dessen Mitte ein Marmorrelief des Erzengels Michael eingelassen ist. Er hält mit Schild und gezücktem Schwert einen gefallenen Engel in Schach und hat seinen linken Fuß auf dessen Kopf gesetzt. Der nächste Stein zeigt unten ein Flachrelief eines Stahlhelmes zwischen Lorbeer- und Eichenlaub. Darüber verjüngt er sich zu einer girlandenbehängten Kugel, die von einem Kreuz (in Form des sog. Eisernen Kreuzes) mit Eichenlaub bekrönt wird. Das in seiner Form seltene Denkmal mit seinem ungewöhnlichen Bildprogramm ist aus historischen Gründen erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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