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Nahe der Südecke der katholischen Kirche auf dem Friedhof aufgestelltes Steinkruzifix, bezeichnet 1707. Das kräftige Postament mit abgesetzter Basis und überstehender profilierter Platte enthält auf seinen Stirnflächen Zierfelder mit stark verwitterten, kaum lesbaren Inschriften. Erkennbar ist die Jahresangabe 1707. Der erneuerte Kreuzstamm trägt den differenziert durchgebildeten schlanken Korpus. Das im Kern als eines der ältesten Friedhofskreuze des Hünfelder Landes zu bezeichnende Kruzifix ist vor allem aus historischen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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