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Vierseitige Hofanlage, erste urkundliche Erwähnung 1454, dreizoniges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in einfachem konstruktivem Fachwerk auf Sandsteinsockel mit Teilunterkellerung, datiert 1784, ursprüngliche Aufteilung, viele Ausbaudetails, Wandbemalung des 19. Jhs., historische Türen und Fenster aus verschiedenen Bauepochen erhalten. Gegenüberliegende große Scheune mit Teilunterkellerung von 1844 mit liegenden Stühlen, im rechten Winkel dazu, im Norden Ställe mit darüberliegendem Fruchtboden um 1900. Den südlichen Abschluss bildet der Kuhstall mit Tenne aus dem Jahr 1935, im Anschluss in Richtung Wohnhaus wurde das Backhaus über dem noch vorhandenen alten Backofen wieder aufgebaut. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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