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Teil der Gesamtanlage:
Wickstadt
Unmittelbar südlich der Kirche gelegene winkelförmige Hofanlage; das Fachwerkwohngebäude aus der Zeit um 1700 mit sehr kräftigen Hölzern. Die ebenfalls im Fachwerk errichtete Scheune vermutlich etwas jünger. Der benachbarte Hof Wickstadt 19 ursprünglich annähernd symmetrisch angeordnet, so daß ein U-förmiger Doppelhof entstand. Von Wickstadt 19 nur noch die Scheune in ihrer alten Form erhalten. Sie ist Teil der Gesamtanlage Hofgut und Hofsiedlung Wickstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |