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Der westlich der Siedlung Wickstadt zu den offenen Feldern hin gelegene Friedhof hat vermutlich im 19. Jh. den Hof der Wickstädter Kirche als Begräbnisstätte abgelöst. Der Zusammenklang von Einfriedung, Bepflanzung und Grabmälern läßt den Wickstädter Friedhof zu einem besonders eindringlichen Zeugnis christlicher Bestattungskultur werden. Mit Ausnahme einer klassizistischen Stele stammen alle Grabmäler aus dem 20. Jh., ein auf dem Friedhof aufgestelltes Kruzifix ist inschriftlich 1725 datiert. Als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |