Weg entlang des südöstlichen Ortsrandes anstelle des ursprünglichen Haingrabens
Erschließung von Höfen der Gesamtanlage durch Stichwege: Weidenhaag 2
Lade Kartenmaterial...
Wetteraukreis
Niddatal
Bönstadt
  • Gesamtanlage
Bönstadt

Gesamtanlage Bönstadt

Die Siedlungsform Bönstadts wird von der Straße zwischen Assenheim und Erbstadt bestimmt, die den Ort gewunden durchquert. Während im Westen Bönstadts kurze, von der Hauptstraße (Assenheimer / Erbstädter Straße) abgehende Stichwege zu einer flächigen Ausdehnung des Dorfes beitragen, entspricht das Bild im Osten eher dem eines linear ausgelegten Straßendorfes. Der Ursprung des geschlossenen Dorfes mit seinem bislang beschriebenen Grundriß ist vermutlich hochmittelalterlich. Entlang des Dorfrandes geben erhaltene Wege und Flurbezeichnungen Hinweise auf einen ehemaligen Haingraben als Befestigung. Sein Verlauf wurde zur Abgrenzung der denkmalgeschützten Gesamtanlage Bönstadts herangezogen. Zu ihr gehören auch die ehemals vor dem Haingraben gelegenen Gärten. In dem wachsenden Ort tragen sie dazu bei, daß der historische Kern Bönstadts auch innerhalb eines größeren Siedlungsgeflechtes sichtbar bleibt. In der Binnenstruktur des älteren Bönstadt fällt ein besonders großes Gehöft am nördlichen Ortsrand auf (Hofgasse 1), das vielleicht aus ursprünglich adeligem Besitz stammt. Die übrigen, etwas kleineren Bauerngehöfte sind in ihrer Ausdehnung sehr einheitlich. Die Vielzahl erhaltener Bauten des 18. Jahrhunderts, in Einzelfällen auch des 17. Jahrhunderts formen historisch geprägte Straßenbilder. Durch den Abbruch der alten Bönstädter Kirche 1965 und einen Neubau, der die gestaltende Kraft des Vorgängerbaus vermissen läßt, stellt sich leider gerade in der Mitte Bönstadts eine spürbare Leere ein. Das historische Bauensemble des Ortes wird dadurch in der Nachhaltigkeit seines Eindruckes geschmälert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.