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Teil der Gesamtanlage:
Bönstadt
Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude an der Ecke zum Weidenhaag; es gehört zu einem winkelförmigen Hof, der durch seine Lage im Mittelpunkt des Ortskerns und gegenüber der evangelischen Pfarrkirche von bestimmender Wirkung in Bönstadt ist. Auch wenn das Krüppelwalmdach sowie die Fachwerkfiguration an eine Entstehungszeit um 1800 denken lassen, kann der Bau aufgrund der Aussage der historischen Ortskarten frühestens Mitte des 19. Jahrhundert entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |