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Ein kurzer Stichweg erschließt von der Erbstädter Straße aus das etwas zurückgelegene Gebäude Nr. 3. Es ist ein zweigeschossiges quererschlossenes Fachwerkwohngebäude. Unter dem Putz zeichnen sich umlaufend offenbar reich profilierte Geschoßversätze ab, zusammen mit der Gesamtproportion des Baus deuten sie auf eine Entstehungszeit noch im 17. Jahrhundert. Auf dem Platz vor dem Haus eine Linde, die gegenüber der Erbstädter Straße erhöht gelegene Freifläche wird von einer Mauer in Sandsteinquadern abgefangen. Platz und Linde könnten ein Hinweis auf eine zumindest vorübergehende besondere Funktion des Gebäudes Erbstädter Straße 3 sein (Bürgermeisteramt o.ä.).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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