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Teil der Gesamtanlage:
Bönstadt
Der über einem H-förmigen Grundriß errichtete zweigeschossige Bau wurde am 23. Oktober 1881 seiner Bestimmung übergeben. Bauplatz war ein Teil des alten Schulhofes, der Vorgängerbau selbst wurde vermutlich bald nach 1881 abgebrochen. Nachdem die ursprünglich westlich benachbarte mittelalterliche Kirche in den 60er Jahren unseres Jahrhunderts ebenfalls einem Neubau weichen mußte, ist die Schule von 1881 ein umso wichtigerer historischer Bau im Ortskern von Bönstadt. Seine Haltung durch die risalitartig vortretenden Seitenflügel durchaus repräsentativ, das sichtbare Ziegelmauerwerk durch Bauteile in Werkstein (Sockel, Ecken, Gesimse etc.) akzentuiert. Jeweils eine Freitreppe erschließt die beiden symmetrisch angeordneten Eingänge auf der östlichen Längsseite. Teile der Einfriedung des Schulhofes sind entlang der Erbstädter Straße in der Form von 1881 erhalten; der Schulhof selbst mit wertvollem Baumbestand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |