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Teil der Gesamtanlage:
Bönstadt
Ein kurzer Seitenstich der Erbstädter Straße erschließt den am südlichen Ortsrand gelegenen Hof Nr. 5 (vgl. auch Erbstädter Straße 3). Bemerkenswert ist das quer zu dem entlang des Ortsrandes führenden "Gang" gerichtete Wohnhaus. Die nördliche Gebäudehälfte ist in Fachwerk errichtet; die sich unter dem Putz abzeichnenden Geschoßversätze sowie das teilweise sichtbare Holzwerk mit sehr weiten Gefachabständen deuten auf ein hohes Baualter hin (17. Jahrhundert). Deshalb Kulturdenkmal trotz des entstellenden Anbaus auf der Traufseite zum Hof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |