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Östlich vor Bönstadt gelegen, mit Grabmälern überwiegend des 19. Jahrhunderts; seit der Zeit um 1900 Rückgang der jüdischen Bevölkerung in Bönstadt. Die letzte Beisetzung fand 1914 statt (Fanny Löwenthal geb. Berberich). Die Friedhofsfläche umfasst 7,12 ar. Der Betraum in dem Gebäude Erbstädter Straße 20 (Teil der Gesamtanlage Bönstadts) wurde nach dem Ersten Weltkrieg aufgegeben. Die wenigen Juden Bönstadts schlossen sich daraufhin der Assenheimer Gemeinde an. Kulturdenkmal aus (religions-) geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |