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Teil der Gesamtanlage:
Bönstadt
Vierseitig umbaute Hofanlage am nördlichen Ortsrand Bönstadts, ihre beträchtliche Größe läßt an ein ehemals herrschaftliches Anwesen denken. Von dem Bauensemble sind jeweils als einzelnes Kulturdenkmal das fünfzonige Fachwerkwohngebäude aus dem 18. Jahrhundert mit nachträglichem Quergiebel auf der Hofseite, eine nördlich firstparallel gegenüber gelegene Scheune ganz in gehauenen Sandsteinquadern (bauinschriftlich 1771 datiert) und ein den Hofzugang auf seiner Nordseite flankierendes weiteres Wirtschaftsgebäude (Fachwerk auf massivem Erdgeschoß, entstanden vermutlich um 1800) zu schützen. Der Hof wird von dem den Ort ungefähr in Ost-West-Richtung durchquerenden Hauptstraßenzug (Assenheimer / Erbstädter Straße) aus von einem kurzen Seitenstich (Hofgasse) erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |