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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Nibelungenstraße 62
Flur: 15
Flurstück: 54/4

Oberhalb der Nibelungenstraße, in einem weitläufigen, baumbestandenen Hanggelände platzierte Villa, bereits um 1898/99 errichtet. Zweigeschossiger Putzbau mit gefugten Sandsteinkanten, hohes Sockelgeschoss, profilierte Gurtgesimse, Krüppelwalmdach. Nach Süden Risalit und Vorbau mit korbbogig geöffnetem Untergeschoss, darüber Loggia mit Balustrade. Der Risalit mit Satteldach. Östlich hölzerne Veranda. Rückwärtig ebenfalls Risalit, dieser mit Krüppelwalm. Fenster mit Sandsteingewänden, im Sockel noch eine original erhaltene Eingangstür. Ein ursprünglich auf dem Gelände befindliches Gartenhaus nicht mehr vorhanden. Entlang der Straße Einfriedungsmauer und Portal. Der baugeschichtlich nicht uninteressante, neobarocke Wohnhausbau ist auch als Teil der Villenreihe am südlichen Kirchberghang von Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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