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Teil der Gesamtanlage:
Bönstadt
Vierseitige Hofanlage, wie das benachbarte Anwesen Kaicher Eck 7 unmittelbar am westlichen Ortsrand gelegen; einzelnes Kulturdenkmal das weitgehend ursprünglich erhaltene dreizonige spätbarocke Fachwerkwohngebäude sowie ein etwas jüngeres Wirtschaftsgebäude entlang der Straße. Besonders erhaltenswert auch die Sandsteinpfosten der Hofzufahrt und die Einfriedung eines kleinen Gartens vor der Giebelseite des Wohnhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |