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Wohnhaus des 19. Jahrhunderts mit Fachwerkgiebel und zum Teil verschindelten Zwerchhäusern auf einem sehr hohen massiven Erdgeschoss aus hammerrechtem Sandsteinmauerwerk mit behauenen Eckquadern. Aus historischen Bauakten ist belegt, dass das heutige Erscheinungsbild dieses Gebäudes das Ergebnis einer Umbaumaßnahme des Jahres 1883 an einer damals bereits bestehenden Scheune zeigt.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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