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Das Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges entstand um 1920 in bedeutungsvoller Lage am Hang oberhalb der Hauptstraße. Wirkungsvoll in Futtermauern, Treppen und Baumpflanzungen eingebunden, dient ein Pfeiler aus Bossenquadern mit Kreuzbekrönung als Gedenkstein (vgl. Roßbach). Erweiterung für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges durch flankierende Granitstelen. 2005 Versetzung des Denkmals auf den Neuen Friedhof nördlich des Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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