Hauptstraße, Gesamtanlage
Bei Hauptstraße 17, Gesamtanlage
Niederweidbach, Ortsansicht von Südwesten
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Lahn-Dill-Kreis
Bischoffen
Niederweidbach
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Die Gesamtanlage umfasst im Wesentlichen den alten Ortskern von Niederweidbach. Charakteristisch ist die Siedlungslage an einem Westhang mit der hoch gelegenen, über dem Ort thronenden Kirche, deren wehrhafter Turm und die ursprüngliche Ummauerung auch als Schutz der Köln-Leipziger Messestraße von Bedeutung waren. Die Straßen folgen teilweise dem Hangverlauf bzw. bilden den Zugang zur Kirche, die von hoher ortsbildprägender Wirkung ist. Ein weiterer städtebaulicher Akzent liegt im Umfeld des Rat- und Backhauses an einer der wichtigsten Straßenkreuzungen des Ortes. Den südlichen Abschluss der Gesamtanlage bildet das aus der Zeit um 1800 stammende Gehöft Roßbacher Straße 1. Außer in dem Bereich zwischen Hauptstraße 8 und 12 haben sich keine nennenswerten Reste einer Hausgartenzone erhalten. Die vorwiegend bäuerlich geprägte Bebauung des Ortes belegt eine Blüte der Fachwerkarchitektur um 1800, die sich durch ein reiches Gefüge mit Flachschnitzereien und Hausinschriften auszeichnet. Dieses typische Hinterländer Fachwerk ist auch in den Nachbarorten zu finden, jedoch nicht in dieser Menge und Qualität. Besonders erwähnenswert: Hauptstraße 19. Teilweise haben sich die Scheunen der Höfe besser und ursprünglicher erhalten als deren Wohnhäuser, wie z.B. bei Hauptstraße 12 und 31, jeweils noch mit den Resten eines Stroh-Lehm-Behanges, oder bei Kirchstraße 3 mit riegellosem Fachwerk. Trotz zahlreicher Abbrüche und Neubauten lassen Dichte und Qualität der verbliebenen Bausubstanz einen besonderen Schutz sinnvoll erscheinen. 


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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