Brunnenstraße 19, Gesamtanlage
Brunnenstraße 20, Gesamtanlage
Brunnenstraße 27-33, Gesamtanlage
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Lahn-Dill-Kreis
Ehringshausen
Kölschhausen
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Die Gesamtanlage Kölschhausen umfasst im Wesentlichen den Bereich des historischen Ortskerns bis ins 19. Jh. Das heutige Rückgrat bildet die in Nordsüd-Richtung verlaufende Brunnenstraße mit zahlreichen Stichgassen. Annähernd parallel dazu verläuft die ebenfalls durch Stich- und Verbindungswege erweiterte Friedrich-Winter-Straße mit einer typischen dichten und unregelmäßigen Bebauung. An den westlichen und östlichen Rändern sind die saumartigen Scheunenkränze und Wiesen teilweise noch ablesbar. Im Norden endet die Gesamtanlage etwa am Ortsausgang. Hier bilden die weitgehend aus dem 19. Jh. stammenden Anwesen nördlich der Einmündung der Pfalzgrabenstraße eine regelmäßige giebelständige Abfolge. Die Umgebung der im Zentrum gelegenen Kirche ist durch den Neubau des Gemeindehauses verändert. Es hat sich jedoch in prägender Lage an der Gabelung von Brunnen- und Friedrich-Winter-Straße das Pfarrhaus erhalten (1883 bis 1885, vgl. Volpertshausen und Erda). Der Ortskern ist im Wesentlichen durch verschiedene Formen bäuerlicher Anwesen des 17. bis 19. Jhs. geprägt. Die Stichstraßen werden häufig von riegelartigen, quer gelagerten Anwesen optisch abgeschlossen, besonders typisch bei Brunnenstraße 42 und 44 oder bei Friedrich-Winter-Straße 25. Nicht selten bestimmen die in beachtlicher Zahl erhaltenen Scheunen den Straßenraum, so bei Brunnenstraße 15 oder 24. Die Umwälzungen in der Landwirtschaft des 19. Jhs. spiegeln sich u. a. in der Aufstockung oder dem Neubau von Scheunen (Brunnenstraße 24, Am Hainzenstück 4). Zu den neu errichteten Gehöften dieser Zeit gehören Pfalzgrabenstraße 5 und Brunnenstraße 19, während bei Brunnenstraße 20 in ungewöhnlicher Weise nur das Wohnhaus erneuert wurde. Darüber hinaus erwähnenswert: Friedrich-Winter-Straße 4, ehemals jüdisches Wohnhaus mit Schlachterei. 


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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