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Die Gesamtanlage umfasst mit dem alten Ortskern einschließlich der Burg, der Befestigungsmauern und der umliegenden Freiflächen einen Bereich mit herausragender Fernwirkung. Unterhalb des hoch gelegenen, nördlichen Komplexes aus Burg, Hofgut und Kirche gruppiert sich halbkreisförmig die Siedlung. Sie wird von annährend hangparallelen Straßenzügen erschlossen, die mit Treppenwegen verbunden sind. Neben hohen Stützmauern und den mächtigen Untergeschossen der Häuser sind als weitere Charakteristika die auf bzw. an der Stadtmauer errichteten Bauten zu nennen, die wohl erst entstanden, als die Befestigung ihre schützende Funktion verloren hatte. Markantestes Beispiel ist das wiederaufgebaute Haus Hauptstraße 49. Unter den Fachwerkbauten sind hervorzuheben: Zum Hof 5, ein Jahr nach dem Dorfbrand von 1786 errichtet. Hauptstraße 41 mit Krüppelwalmdach, vermutlich alte Schule. Hauptstraße 35 mit Inschrift, wohl aus dem frühen 19. Jh. Zum Hof 1-3, ehemaliger Sitz der Bürgermeisterei. Als einzige größere Grünfläche präsentiert sich der unterkellerte Renteigarten westlich der Kirche. Hier findet sich in den Boden eingelassen ein großes rundes Becken mit Dreipassfries (Taufstein?). Der historisch bedeutende, jedoch wenig erforschte Ortskern erscheint gerade aufgrund schon vorhandener Einbrüche hochsensibel.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |