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Der ursprüngliche Kern des Ortes entwickelte sich an der Ringstraße und an der Aartalstraße, die als heutige Hauptachse des Dorfes fälschlicherweise den Eindruck eines Straßendorfes vermittelt. Im nördlichen Bereich greift die Bebauung auf das rechte Ufer des Wilsbaches über. Die Grenze verläuft bei dem neu aufgebauten Haus Aartalstraße 37. Von dem großen Gehöft Nr. 35 haben sich nur die Wirtschaftsgebäude aus der Zeit um 1800 erhalten. Im südlichen Bereich ist die Aartalstraße vorwiegend durch giebelständige Bauten geprägt. Ausnahmen stellen z. B. das Schul- und Bethaus (Nr. 24) und das benachbarte traufständige Gemeindehaus von 1952 dar. Die unregelmäßige Bebauung an der Ringstraße wurde bis ins frühe 20. Jh. fortgesetzt (Nr. 18 ab 1905). Am Wilsbach sind die Reste einer Hausgartenzone sichtbar.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |