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Die Gesamtanlage umfasst im Wesentlichen den alten, ehemals eingezäunten Ortskern von Atzbach. Der Kernbereich wird durch die in Ostwest-Richtung verlaufende Kirchstraße und die in Nordsüd-Richtung laufende Lahnstraße geprägt. Südlich der Kirchstraße grenzt die Borngasse ein von Stichstraßen erschlossenes Geviert mit zahlreichen Sackgassen ein. Die äußere Begrenzung der Gesamtanlage folgt in groben Zügen der nicht erhaltenen Einfriedung sowie dem Atzbach, der vermutlich teilweise in die Befestigung einbezogen war. Dies lässt sich jedoch nur noch im Nordosten zwischen Borngasse und Gießener Straße ablesen, wo der Atzbach einen grabenartigen Schutz bildet. Die Tore der Einfriedung befanden sich bei Kirchstraße 2 bzw. bei Lahnstraße 24. Die älteste erhaltene Bausubstanz liegt im Bereich von Kirchstraße, Landschreiber-, Born- und Katharinengasse. Den geringen Raum der noch gut erkennbaren, engen Bebauung versuchte man Ende des 17. Jhs. durch ein Verbot von Hoftoren besser zu nutzen. Erst mit dem Beginn des 19. Jhs. setzten sich die Hüttenberger Hoftore wieder durch. Unter den im Wesentlichen unregelmäßig angeordneten Häusern dieses ältesten Bereiches fallen die giebelständig gereihten Bauten von Kirchstraße 6, 10 und 12 auf. Die Auswirkungen des verheerenden Dorfbrandes von 1806 lassen sich heute noch in Ortsgrundriss und Bebauung ablesen: Als neuer Straßenzug wurde u. a. die Neugasse angelegt, die durch eine fast geschlossene Reihe der Scheunen geprägt ist. Grundlegend für den Wiederaufbau war das landesherrliche Verbot, die Häuser direkt aneinander zu bauen. So entstanden in relativ dichter räumlicher Abfolge regelmäßige dreiseitige Hofanlagen mit einer typischen, rhythmischen Abfolge von traufständigen Wohnhäusern und Torbauten. Dies lässt sich besonders deutlich bei den Bauten Am Wiesacker 4-8 beobachten (außerhalb der Gesamtanlage). Im Bereich der Kirche hat sich mit dem Backhaus ein kleines dörfliches Zentrum erhalten, das ursprünglich wesentlich dichter und reichhaltiger war. Von den Justiz- und Verwaltungsbauten westlich der Kirche haben sich außer dem Amtshaus keine Reste erhalten, so dass dieser Bereich nicht in die Gesamtanlage einbezogen wurde. Neben den Hofanlagen als Zeugen der vorwiegend bäuerlichen Erwerbsweise hat sich in Lahnstraße 14 eine ehemalige Zigarrenfabrik erhalten, die einen Beleg für die gegendtypische Tabakindustrie darstellt. Weitere erwähnenswerte Bauten: Borngasse 41 und Kirchstraße 5 mit Kratzputzresten. Scheune bei Lahnstraße 8. Scheune und Tor bei Neugasse 1. Einhaus Katharinengasse 3.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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