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Der historische Ortskern von Waldgirmes ist vor allem geprägt durch das Spannungsfeld zwischen den historischen Bauten aus der Zeit vor und nach dem verheerenden Brand von 1853. Zu den alten Hauptverkehrsstraßen gehören die nach Westen Richtung Naunheim führende Kreuzerstraße, sowie die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Rodheimer Straße. Diese beiden umfassen zusammen mit Kirchplatz und Friedensstraße ein Geviert, in dem die Kirche mit dem alten Kirchhof liegt. Lauterstraße und Pfarrgasse zweigen von der Rodheimer Straße nach Osten ab. Zu den vom Brand am wenigsten betroffenen Gebieten gehört die Kreuzerstraße, die besonders in ihrem östlichen Bereich eine bemerkenswert geschlossene Reihe historischer Bauten vom 17. bis ins frühe 19. Jh. bewahrt hat. Ebenso haben sich im östlichen Teil der Lauterstraße Bauten des 18. Jhs. erhalten. Bei Nr. 16 befindet sich eine Scheune mit einem vermutlich zweitverwendeten, 1580 datierten Torbalken. Entlang der Rodheimer Straße haben einige traufständige Häuser mit Torfahrten aus dem frühen 19. Jh. den Brand überstanden. In der Pfarrstraße findet sich noch Bausubstanz des 17. Jhs. sowie eine hübsche Scheune des 18. Jhs. (bei Nr. 5). Beim Wiederaufbau nach 1853 wurden Ludwigstraße und Schulstraße neu angelegt. Man folgte im Wesentlichen den alten Straßenzügen und griff auf zwei verschiedene Bautypen zurück, die beide an traditionellen Architekturvorbildern orientiert sind. Der in den nordwestlichen Teilen der Lauterstraße vorherrschende Typ besteht aus einem zweigeschossigen, giebelständigen Wohnhaus, einer traufständigen, überbauten Torfahrt und einer rückwärtigen Scheune. Die Häuser wurden relativ eng aneinander gebaut, so dass sich an der Vorderseite der Lauterstraße eine rhythmische Abfolge von Giebelbauten, an der Rückseite aber ein geschlossener Scheunenkranz ergibt. Ein ähnliches Bild ist auch teilweise am Kirchplatz zu finden (Nr. 8). Ein anderer Bautyp lässt sich besonders gut in der Friedensstraße beobachten (Nr. 27 ff.). Hier sind die Häuser traufständig ausgerichtet und weisen eine seitliche, überbaute Einfahrt auf. Bei beiden Haustypen war der Kniestock als Erweiterung des Dachraumes von Anfang an vorgesehen. Einige Inschriften belegen, dass zumindest die Torbalken sichtbar waren, jedoch ist das übrige, konstruktive Fachwerkgefüge eher verputzt zu denken. Das teilweise heterogene Gesamtbild des Ortskerns resultiert nicht allein aus der schon oben genannten Spannung zwischen oft kleinteiliger, verschachtelter Substanz aus der Zeit vor 1853 und den regelmäßigen Hofanlagen des Wiederaufbaus. Auch Einbrüche der jüngsten Zeit haben ihre Spuren hinterlassen, so dass z. B. der Bereich Friedensstraße 27 ff. nicht unmittelbar an die übrige Gesamtanlage angebunden werden konnte. Weitere Störungen finden sich an der Rodheimer Straße/ Ecke Kirchgasse. Neben den Kulturdenkmälern sind u. a. folgende Bauten als konstituierend für die Gesamtanlage anzusehen: Kirchplatz 3 von 1734 und Nr. 7, Kreuzerstraße 3 und 7 sowie Lauterstraße 17 aus dem 18. Jh.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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