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Die Gesamtanlage umfasst große Teile des historischen Ortskerns innerhalb der in Resten erhaltenen Befestigung, die vermutlich nie ganz fertig gestellt wurde. Am deutlichsten zeichnet sie sich im Bereich der Kirche ab, wo sie teilweise mit der Friedhofsummauerung identisch ist, sowie an den Scheunen von Limburger und Weilburger Straße. Innerhalb dieses Bereiches liegt die Kirche an höchster Stelle am Herborner Weg, der die Verbindung zu den alten Fernhandelsstraßen herstellte. Vermutlich schon vor dem Dreißigjährigen Krieg hatten die beengten Platzverhältnisse eine Bebauung der Unteren Bachstraße außerhalb der Befestigung zur Folge. 1752 verwüstete ein Brand das Gebiet südöstlich der nach Norden führenden Oberen Bachstraße. Da es auch durch spätere Brände immer wieder in Mitleidenschaft gezogen wurde, konnte es nicht in die Gesamtanlage eingegliedert werden. Entlang des ehemaligen Hauptverkehrsweges umfassen Limburger und Weilburger Straße einen relativ homogenen Kernbereich, obwohl einige bedeutende Bauten zugunsten einer verbreiterten Straßenführung abgerissen wurden. Zu ihnen gehören das Gerichtsgebäude (um 1730) und das Haus Leichthammer von 1592, das schon 1936 niedergelegt wurde. Dennoch dokumentieren zahlreiche, sehr qualitätvolle Fachwerkbauten die Blütezeit der Stadt im 17. und 18. Jh. und bilden dabei ungewöhnlich geschlossene Fronten. Tendenziell sind die Bauten des 17. Jhs. giebelständig, die des 18. Jhs. traufständig ausgerichtet. Letztere folgen oft einem zwei- bis dreigeschossigen Bautyp mit überbauter Torfahrt, die den rückwärtigen Hof erschließt. Zwerchhäuser, ursprünglich wohl mit Aufzug, kennzeichnen die Dächer als Speicherräume (vgl. Braunfels). Die rückwärtigen Scheunen mit der teilweise noch anschließenden Hausgartenzone sind im westlichen Bereich der Gesamtanlage an die ehemalige Stadtmauer gebaut. An der Unteren Bachstraße ist die recht gute Qualität des heute meist nicht sichtbaren Fachwerkes durch historische Fotos belegt. Die Bebauung der Barockzeit wurde hier im 19. Jh. mit bäuerlichen Anwesen weitergeführt, die auch den 1771 in die Stadt verlegten Marktplatz säumen. Unterhalb der Kirche und um den Junkerhof ist die kleinteilige, inhomogene Bebauung teilweise nach Bränden im 19. und frühen 20. Jh. entstanden, wie zahlreiche datierte Scheunen aus Fachwerk bzw. aus Schlackenstein belegen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |