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Auf der Westseite des Klosterbezirks zwei im Winkel zueinanderstehende Bauten, die als Wohnhäuser der Klosterknechte und Scholaren überliefert werden; heute sind sie Teil der im Klosterbezirk ansässigen Domäne. Der östliche der beiden Bauten, der längs des Weges zwischen oberem und unterem Tor errichtet wurde, ist in einem Türsturz inschriftlich 1700 datiert. Portale mit diamantierten Gewänden sind möglicherweise inkorporierte ältere Bauteile. Das sich im Winkel zum Gebäude von 1700 sich anschließende etwas jünger, es ist inschriftlich 1737 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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