Weilburger Straße, Gesamtanlage
Bei Friedrichstraße 18, Gesamtanlage
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Lahn-Dill-Kreis
Leun
Biskirchen
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Die Gesamtanlage umfasst große Teile des historischen Ortskerns zwischen dem alten Standort der Kirche im Süden und der neuen Pfarrkirche im Norden. Verschiedene Flurnamen deuten auf einen ehemals vorhandenen Schutz aus Graben und Hecken. Die Weilburger Straße bildet eine hangaufwärts verlaufende Mittelachse. Neben den zahlreichen verwinkelten Stich- und Verbindungswegen prägt die der Geländemodellierung angepasste Bebauung das Ortsbild. Typisch sind z. B. die über einer Stützmauer liegenden Bauten an der Weilburger Straße. An der Ecke Weilburger-/ Wilhelmstraße finden sich einige für die Ortsgeschichte bedeutsame Bauten, die die Gesamtanlage in diesem Bereich trotz gravierender Störungen rechtfertigen. In Wilhelmstraße 1 hat sich das alte Pfarrhaus erhalten. Gegenüber liegen die Kirchspielschule (auch Pfarrhaus, Wilhelmstraße 2) und die ehemalige Synagoge (Wilhelmstraße 4). Die unregelmäßig angeordneten Anwesen wurden bis ins frühe 20. Jh. häufig verändert bzw. ausgebaut, wie die Scheunen bei Silbergasse 17 und Wassergasse 5 belegen. Sie dokumentieren eine im Kreis typische Entwicklung der Landwirtschaft. Neben zweiseitigen oder parallelen Hofanlagen gibt es Einhäuser, die aber wie Franze Berg 2 von der üblichen, quer erschlossenen Form abweichen. Regelmäßige Gebäudeabfolgen finden sich bei der u. a. im frühen 19. Jh. entstandenen Scheunenreihe Am Gewölb. Zu den ältesten Gebäuden dürften u. a. Silbergasse 14 von 1681 und Silbergasse 19 mit schöner Scheune gehören. Das möglicherweise höhere Alter der Am Gewölb nachweisbaren Keller kann nur eine genaue baugeschichtliche Untersuchung klären. 


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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