Bonbadener Straße, Gesamtanlage
Hauptstraße 22, Gesamtanlage
Schultheißstraße, Gesamtanlage
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Lahn-Dill-Kreis
Schöffengrund
Schwalbach
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Der alte Ortskern von Schwalbach hat sich vornehmlich entlang der in Ost-West-Richtung verlaufenden Bonbadener Straße entwickelt. Sie ist besonders im westlichen Unterdorf durch ihren kurvigen Verlauf gekennzeichnet und im Übrigen durch zahlreich abzweigende, ehemalige Stichstraßen geprägt. Der alte östliche Ortsrand wird von der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Hauptstraße tangiert, an der sich noch einige ältere Fachwerkbauten, vor allem aber Gebäude des 19. Jhs. finden. Nördlich der Bonbadener Straße befindet sich auf einer kleinen Anhöhe die Kirche, unterhalb davon das Backhaus und weiter westlich die beiden Schulen in der Schulstraße. Die übrige, von der Landwirtschaft geprägte Bebauung wurde ursprünglich durch Hausgärten abgegrenzt, jedoch lassen sich diese nur noch im südwestlichen Bereich der Bonbadener Straße erahnen. Während die meisten Stichstraßen recht kleinteilig und unregelmäßig bebaut sind, erscheint die Schultheißstraße durch einige traufständige Bauten als einzige von größerer Geschlossenheit. Außer der Störung durch einen Supermarkt im südöstlichen Teil der Bonbadener Straße finden sich nur wenige grobe Einbrüche in die örtliche Bausubstanz. Neben den Kulturdenkmälern sind weitere, oft noch ins 18. Jh. zu datierende Gebäude erwähnenswert: Bonbadener Straße 19 in ortsbildprägender Lage in der Kurve. Kleine Gasse 3 mit Inschrift. Schultheißstraße 20 mit überblatteten Riegeln an der Südseite. Schultheißstraße 2 mit Inschrift. Turmstraße 3 mit alter Scheune. 


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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