Unterseite 18, Gesamtanlage
Schnurgasse, Gesamtanlage
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Lahn-Dill-Kreis
Waldsolms
Brandoberndorf
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Brandoberndorf gehört zu den Dörfern im Altkreis Wetzlar, die eine ungewöhnlich dichte und qualitätvolle historische Bausubstanz aufweisen. Der gewachsene Dorfkern wird im Norden und Osten durch den Dorfgraben und die Feldwiesenstraße begrenzt, wo die Reste der ehemaligen Hausgartenzone ablesbar sind. Name bzw. Verlauf dieser Straßen deuten auf eine ehemals vorhandene, bescheidene Sicherung des Ortes hin, die auch durch den Namen Falltorstraße belegt wird. Die Bebauung des nach Süden und Westen zum Solmsbach hin abfallenden Geländes lässt sich nicht in der gleichen Deutlichkeit abgrenzen, wird aber im Wesentlichen durch den Verlauf von Borngarten-, Bornbach- und Cleeberger Straße bestimmt. In Nord-Süd-Richtung verlaufen die Hauptverkehrsadern des Ortes: Die Oberseite, verlängert in der Schnurgasse sowie die parallel, jedoch niedriger verlaufende Unterseite, die in die nach Westen abzweigende Kröffelbacher Straße überleitet. Eine ähnliche Konstellation von zwei auf unterschiedlichem Niveau verlaufenden Straßenarmen findet sich z.B. in Hohenahr-Erda. Mittelpunkt des Ortes ist der wenigstens seit dem 17. Jh. nachweisbare Lindenplatz mit Rathaus bzw. Schule, Spritzenhaus und Kirche. Aufgrund seiner Hanglage ist der Ort durch zahlreiche Stützmauern charakterisiert, von denen die prägendsten an Ober- und Unterseite, am Abzweig der Backhausstraße bzw. der Wichtegasse sowie an der Gaulenberger Gasse liegen. Einige von ihnen nehmen Kellerräume auf. Die Topographie spiegelt sich auch in zahlreichen Straßennamen, so z.B. bei den auf -berg endenden, ansteigenden Gassen östlich der Oberseite oder den auf Wasser hindeutenden Straßenname in den niedrig gelegenen, südlichen Ortsbereichen. Andere Namen deuten auf bestimmte Funktionen hin, wie Backhausstraße, Pfarrgasse oder Farbgasse. Im Bereich der Gesamtanlage ist die Bausubstanz im Wesentlichen durch die bäuerliche Erwerbsweise geprägt. Die weitgehend aus dem 17. bis 19. Jh. stammenden Hofanlagen sind ähnlich wie in der Hüttenberger Gegend oft durch Torhäuser oder Tore zur Straße hin abgeschlossen (Backhausstraße 1, Schnurgasse 1). Bei einigen Wohnhäusern fallen die Krüppelwalmdächer auf (Schnurgasse 12). Die allgemein aufwendige Bausubstanz lässt darauf schließen, dass unter vielen der noch verkleideten oder verputzten Fachwerkhäuser ein beachtenswertes Gefüge zu erwarten ist (Oberseite 1). Von den Wirtschaftsbauten sind die auf hohen Mauern errichteten Scheunen an der Cleeberger Straße/Tränkwasser ebenso zu erwähnen wie zahlreiche andere Scheunen, z. B. bei Kachelberg 18. Von den so genannten Franzosenhäusern, die während der Einquartierung französischer Revolutionstruppen Ende des 18. Jhs. als eingeschossige Lazarette errichtet worden sind, lässt sich keines völlig zweifelsfrei nachweisen. Die örtliche Überlieferung nennt als Franzosenhäuser auch Gebäude mit Pferdeställen im Erdgeschoss und Wohnnutzung im Obergeschoss (Unterseite 16). Die meisten von ihnen sind jedoch von landwirtschaftlichen Bauten kaum zu unterscheiden oder stark verändert. Neben den beiden Backhäusern, Schule bzw. Rathaus und Spritzenhaus sind als Einrichtungen der dörflichen Infrastruktur der Gasthof "Deutsches Haus", Kröffelbacher Straße 3 (1889), und die kleine Schmiede bei Oberseite 21 zu erwähnen. An herausragenden Bäumen ist die Friedenslinde von 1932 auf den Lindenplatz zu nennen, die einen Vorgängerbaum von 1871 ersetzte. Hinzu kommen die Luthereiche auf dem Kirchhof und die Bäume bei Zingelstraße 1 sowie Cleeberger Straße 8. 


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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