Scharnhorststraße 9, Zustand März 2021 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Scharnhorststraße 5 und 7, Zustand März 2021 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Blücherstraße 22 abwärts, Zustand März 2021 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Blücherstraße 16 aufwärts, Zustand März 2021 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
  • Gesamtanlage
Blücherstraße 12-22, Scharnhorstraße 5-9

Weitgehend erhaltene, geschlossene Häuserzeile an Blücher- und Scharnhorststraße. Die um die Ecke geführte Zeile entstand zwischen 1907 und 1913, weitgehend nach Planung des Bauunternehmers Hermann Weber. Nur das Haus Nr. 12 mit dem zweigeschossigen Erker und der verspielten Fassadenornamentik stammt von dem Architekten Hermann Mahr (1907). Die Häuser weitgehend dreigeschossige Putzbauten, Nr. 14 und 16 heute ihres Fassadenschmucks beraubt, jedoch noch mit den Erkervorbauten. Das Haus Nr. 18 mit zweigeschossigem Fachwerkerker und hölzernen Loggien, besonders hervortretend der wuchtige Eckbau Nr. 22, der durch seinen polygonalen Eckerker, zwei lisenengerahmte Risalite und den seitlichen verdachten Eingangsbereich auffällt. Die Fassaden der Häuser an der Scharnhorststraße vereinfacht.

Die Gesamtanlage ist beispielhaft für den Mietshausbau Fuldas unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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