Nibelungenstraße 68, hist. Fotografie
Nibelungenstraße 68
Nibelungenstraße 68, Grundrisse Keller- und Erdgeschoss
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Nibelungenstraße 68
Landhaus Hechler
Flur: 15
Flurstück: 49/1

1906/07 im Schönberger Tal nach Plänen Georg Metzendorfs errichtetes Wohnhaus. Bauherr war der Maurermeister Georg Friedrich Hechler. Erbaut über quadratischem Grundriss wurde das Gebäude im strengen Stil eines neu auflebenden Klassizismus gehalten: über gelbem Sandsteinsockel die Hauptfassade dreiachsig mit einer Gliederung durch Kolossalpilaster, deren Kapitelle eine individuelle Voluten- und Ovalornamentik zeigen. Als Abschluss, über einem stark gekehlten Traufgesims, Zeltdach mit großer Satteldachgaupe zur Straße. Fenster und die zentrale Terrassentür mit Sandsteingewänden, im Sturz der Tür Zahnschnitt sowie Schlussstein. Die Fenster mit hölzernen Klappläden, die jeweils in der Mitte gitterartig durchbrochen sind. Fenster mit originaler Versprossung erhalten. Vor dem Gebäude Terrasse mit einer Stütz- und Brüstungsmauer aus Werksteinen. Die originale Einfriedung, bestehend aus niedriger Sandsteinmauer und einem ein Quadratmuster bildenden Lattenzaun, nicht mehr vorhanden.

Der als Landhaus konzipierte Bau ist das frühe Werk eines bedeutenden Architekten. Es markiert den Umbruch vom Historismus und Jugendstil zu einer gestalterischen Auffassung, die sich an der Architektur um 1800 orientierte und die weitere Entwicklung bis in die dreißiger Jahre hinein bestimmen sollte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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