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Teil der Gesamtanlage:
Ilbenstadt
Westlich unmittelbar vor der ehemaligen Klosterkirche ein zweigeschossiger Massivbau mit Krüppelwalmdach; inschriftlich in einem Türsturz 1705 datiert. Er ist von einem Hof mit mehreren Nebengebäuden umgeben, die ebenfalls denkmalwerter Bestandteil des klösterlichen Bauensembles sind. Der Hof wird auf seiner Nordseite von der alten Zehntscheune des Klosters begrenzt, die auch von hier aus zugänglich ist (vgl. Ökonomiehof). Auf der südlichen Giebelseite des Hauptbaus des Hofes, des Armen- und Fremdenhauses, eine historische Sonnenuhr.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |