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Ein kleiner neugotischer Bau über längsrechteckigem Grundriß, der vermutlich um die Mitte des 19. Jahrhunderts im nordöstlichen Bereich des ehemaligen Klostergartens errichtet wurde; nach der Aufhebung 1803 war das Kloster bis 1921 Eigentum der Grafen von Altleiningen-Westerburg, die den neugotischen Bau als Grabkapelle errichten ließen. Heute wird er von der evangelischen Kirchengemeinde Ilbenstadts genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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