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Teil der Gesamtanlage:
Ilbenstadt
Die ehemalige Klostermauer ist fast vollständig erhalten. Nicht zuletzt als Zeugnis eines eigenständigen Rechtsbezirkes ist sie erhaltenswert. Neben den beiden Torbauten, die unter Im Kloster 1 und 2 und Im Kloster 5 aufgeführt werden, ist in die Klostermauer auch eine kleine barocke Kapelle eingebunden. Ihr bastionsartiger Unterbau besetzt die südwestliche Ecke der Mauer und hat eine Entsprechung in der südöstlichen. Die Kapelle später als Gartenpavillon genutzt. In der Mauer zwischen Kapelle und südlichem Torbau (Im Kloster 5) ein ebenfalls barockes Portal, das einen Zugang zum Klostergarten ermöglichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |