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Teil der Gesamtanlage:
Ilbenstadt
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; es gehört zu einem großen dreiseitigen Hof, der vielleicht zu denen ursprünglich vom Kloster im Ort Ilbenstadt betriebenen gehört. Das dreizonige Wohnhaus ist verputzt, das Fachwerkgefüge aber offenbar weitgehend erhalten. Der sich unter dem Putz abzeichnende Geschoßversatz auf der Giebelseite zwischen Erd- und und Obergeschoß läßt ein vielleicht sogar mit geschnitzten Zierformen versehenes Fachwerk des 17. oder 18. Jahrhunderts erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |