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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; es gehört zu einer sehr tiefen winkelförmigen Hofanlage, die insgesamt Teil der Gesamtanlage des Kaicher Ortskerns ist. Das genannte Fachwerkwohnhaus mit Querbalkendecke, auf der Giebelseite Balkengesims. Neben den aussteifenden Mann-Figuren der Eckpfosten im Obergeschoß der Straßenseite ist vor allem der kräftige Geschoßversatz mit gekehlter Schwelle auf der Traufseite zum Hof ein Indiz für eine Entstehungszeit noch im 17. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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