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Teil der Gesamtanlage:
Kaichen
Auf der Südseite des Platzes vor dem Amtshaus gelegen; der Brunnenstock als sandsteinerner Pfeiler mit Abdeckplatte und bekrönender Kugel, seine inschriftliche Datierung 1881 bezeichnet den Zeitpunkt einer Instandsetzung, die Tränke in dieser Form vermutlich um 1800 entstanden. Östlich des Brunnenstockes drei aufeinanderfolgende sandsteinerne Tröge, westlich ein weiterer. Die Südseite der Tränke von einer kniehohen Mauer eingefaßt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |