Nibelungenstraße 111, Hofgut Falkenhof
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Nibelungenstraße 111
  • Lauter
Hofgut Falkenhof
Flur: 12
Flurstück: 18, 19, 30/3

Historischer Mühlenstandort und eines der ältesten Güter im Schönberger Tal, hervorgegangen aus der Neumühle des Chevalier de Quirite, die zusammen mit umliegenden Ländereien 1831 von dem darmstädtischen Gerichtspräsidenten Friedrich Justinian von Günderrode erworben wurde. Günderrode, der sich auch mit landwirtschaftlichen Forschungen beschäftigte, hatte das Anwesen vor allem für seine Tochter Natalie und deren Mann, den General Karl Freiherr von Falck, erworben. Mittelpunkt des Anwesens bildete das noch bestehende Herrenhaus, das erst 1836, nach dem frühen Tode Falcks, fertiggestellt wurde. Es erhielt nach seinem Bauherren den Namen "Falkenhof".

Der schöne Landsitz wurde dann lange Jahre von Ferdinand v. Günderrode verwaltet, schließlich gelangte er in den Besitz des Barons Ernst Sigismund Pergler v. Perglas, der den Falkenhof gründlich renovieren ließ und ihn 1881 bezog. Zehn Jahre später verkaufte Perglas große Teile des Anwesens an den Finanzier Ritter v. Marx, der Schloss Falkenhof erbaute. Auch das Herrenhaus gelangte schließlich an den Frankfurter Geschäftsmann und wurde zur Gärtnerwohnung umfunktioniert. Unter den Nationalsozialisten wurde es 1940 schließlich an einen Landmaschinenbetrieb verkauft.

Das heutige Hofgut Falkenhof besteht aus dem langgestreckten Wohngebäude und dem südöstlich anschließenden Wirtschaftshof. Das Herrenhaus ist zweigeschossig mit Satteldach, zur Straße tritt ein zentral angeordneter Risalit, ebenfalls mit Satteldach, nach vorne. Regelmäßig gesetzte Fensterachsen, als Horizontalgliederung ein auch um den Risalit geführtes Gurtgesims. Nach Westen der Giebel verbrettert, hier Freigespärre. Die hochrechteckigen Fenster des Erdgeschosses mit roten Sandsteingewänden, horizontalen Verdachungen und hölzernen Klappläden, die Fenster im Obergeschoss annähernd quadratisch und mit hölzernen Rahmungen. Am Risalit zwei Sandsteintafeln, die eine mit der Darstellung eines Falkenpaares, die andere mit dem Motiv eines springenden Pferdes.

Die teilweise erneuerten Wirtschaftsflügel gruppieren sich um einen gepflasterten Hof, sie sind überwiegend als schlichte, zweigeschossige Backsteinbauten mit Satteldächern ausgeführt. Teilweise gravierende Veränderungen. Entlang der Straße wohl noch das alte Mühlengebäude. Im Dach des stark modernisierten südlichen Anbaues Zwerchhaus.

Von der Straße führen zwei alte Sandsteingewölbebrücken über die hier noch offen fließende Lauter in das Hofgut hinein, außerdem ist der Eisenzaun des 19. Jhs. noch erhalten.

Als Landgut des 19. Jhs. ist der Falkenhof für Bensheim und die Entwicklung des Schönberger Tales von großem sozial-, familien- und wirtschaftsgeschichtlichem Zeugniswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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