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Zwei sich gegenüberliegende Hofanlagen, deren Wohn- und Wirtschaftsgebäude einheitlich in der Zeit um 1800 entstanden sind; beide Höfe sind insgesamt jeweils Teil der Gesamtanlage im Kaicher Ortskern. Als Kulturdenkmal sind im einzelnen von Freigerichtstraße 35 die Scheune, von Freigerichtstraße 40 das Wohnhaus und die Scheune zu schützen.
Die Scheune von Freigerichtstraße 35 ist ganz in gehauenen Sandsteinquadern errichtet. Ihre Rückseite liegt an der Bogenstraße und faßt räumlich die Wegführung vom alten Amtshaus zur evangelischen Pfarrkirche. Das verputzte Fachwerkwohngebäude von Freigerichtstraße 35 ist auf der Hofseite durch den Einbau großformatiger Fenster in seinem historischen Erscheinungsbild gestört. Sehr viel besser ist der Erhaltungszustand im Hinblick auf das alte Gefüge beim gleichartigen Wohnhaus von Freigerichtstraße 40, obwohl auch hier die Fassade besonders durch den Einbau von Einflügelfenstern beeinträchtigt ist. Die große rückwärtige Scheune mit zwei Wageneinfahrten hier wie im Fall von Freigerichtstraße 35 massiv erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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