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Vermutlich Anfang des 19. Jhs. wurde südöstlich vor dem geschlossenen Ortskern ein neuer Friedhof angelegt.Er wird teilweise noch von der historischen Mauer eingefasst. Auf dem Friedhof steht, sicher nicht an originaler Stelle, der Grabstein der am 5. Dezember 1818 verstorbenen Sophia Margaretha Hahn. Er ist auf seinen vier Seiten ausführlich beschriftet und informiert über die Geschichte der Familie. Diese nicht nur im Wetteraukrei seltene Ausführlichkeit begründet seinen Wert als Kulturdenkmal.
Ein weiteres Kulturdenkmal ist die vor dem Friedhof errichtete Ehrenstätte für die Gefallenen Kaichens aus dem Ersten Weltkrieg. Sie hat die Gestalt einer steinernen Soldatenfigur am Endpunkt einer Platanenallee längs der Friedhofsmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |