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Gerichtsstätte der 1293 erstmals schriftlich genannten „Grafschaft“ Kaichen, deren Bewohner aus einer Vielzahl von Wetterau-Orten ursprünglich reichsunmittelbar waren. Das Gericht der „Grafschaft“ tagte unter freiem Himmel südlich von Kaichen. Unter einer Linde umgibt eine hufeisenförmige Steinbank den ebenfalls steinernen Gerichtstisch. Vor dessen westlicher Stirnseite eine Plinthe mit Säulenbasis, monolithisch gearbeitet. Die Gerichtsstätte als Zeugnis der mittelalterlichen Rechtsverfassung ein herausragendes Denkmal in der Wetterau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |