Südliche Ortsummauerung, von Scheune inkorporiert, Neugasse 11
Südöstlicher Turm der Ortsbefestigung, Neugasse 15A
Westlicher Turm der Ortsbefestigung, Untere Haingasse 22
Südliche Ortsummauerung, von Scheune inkorporiert, Neugasse 1
Äußere Seite des nordöstlichen Turms der Ortsbefestigung, 1971, Archiv LfDH
Nordöstlicher Turm der Ortsbefestigung, Turmgasse 14
Westlicher Turm der Ortsbefestigung aus Richtung Kirchgasse
Lade Kartenmaterial...
Wetteraukreis
Reichelsheim
  • Neugasse 11
  • Neugasse 1
  • Neugasse 15a
  • Turmgasse 14
  • Turmgasse 16
  • Untere Haingasse 22
  • Untere Haingasse
Ortsbefestigung
Flur: 1
Flurstück: 177, 186/2, 194, 227/3, 228, 422, 423

Reichelsheim erhielt im Jahre 1665 Stadtrechte, war aber bereits seit dem 15. Jahrhundert ähnlich einer Stadt durch Mauer mit Graben, Wehrtürme und Torbauten gesichert. Die Reste der Ortsbefestigung, die zusammen mit Wegeverlauf und Parzellengrenzen auch für die Abgrenzung der Reichelsheimer Gesamtanlage herangezogen wurden, stellen als Sachgesamtheit ein orts- und siedlungsgeschichtlich bedeutsames Kulturdenkmal dar.

Von ursprünglich sieben Wehrtürmen sind drei erhalten: im Westen von Reichelsheim ein Rundturm mit angrenzendem Spitzbogentor (Untere Haingasse 22), ein weiterer im Süd-Osten der Befestigung (Neugasse 15) und schließlich korrespondierend der dritte Rundturm im Nord-Osten von Reichelsheim (Turmgasse 14), dem sich in südlicher Richtung noch ein erhaltener Mauerabschnitt anschließt. Weitere Mauerreste sind in den Scheunen von Neugasse 1 und 11 am südlichen Ortsrand inkorporiert. Mit seiner wehrhaften Funktion ist im Zusammenhang der Ortsbefestigung auch der Turm der Reichelsheimer Pfarrkirche anzusprechen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.