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Reichelsheim erhielt im Jahre 1665 Stadtrechte, war aber bereits seit dem 15. Jahrhundert ähnlich einer Stadt durch Mauer mit Graben, Wehrtürme und Torbauten gesichert. Die Reste der Ortsbefestigung, die zusammen mit Wegeverlauf und Parzellengrenzen auch für die Abgrenzung der Reichelsheimer Gesamtanlage herangezogen wurden, stellen als Sachgesamtheit ein orts- und siedlungsgeschichtlich bedeutsames Kulturdenkmal dar.
Von ursprünglich sieben Wehrtürmen sind drei erhalten: im Westen von Reichelsheim ein Rundturm mit angrenzendem Spitzbogentor (Untere Haingasse 22), ein weiterer im Süd-Osten der Befestigung (Neugasse 15) und schließlich korrespondierend der dritte Rundturm im Nord-Osten von Reichelsheim (Turmgasse 14), dem sich in südlicher Richtung noch ein erhaltener Mauerabschnitt anschließt. Weitere Mauerreste sind in den Scheunen von Neugasse 1 und 11 am südlichen Ortsrand inkorporiert. Mit seiner wehrhaften Funktion ist im Zusammenhang der Ortsbefestigung auch der Turm der Reichelsheimer Pfarrkirche anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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