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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude an der Ecke zur Haspelgasse; es gehört zu einer schmal-länglichen hakenförmigen Hofanlage. Das Fachwerkgefüge in den beiden Vollgeschossen sichtbar. Der Geschoßversatz über dem Erdgeschoß mit deutlich vorkragenden Deckenbalken. Die Gratstichbalken sind ein Indiz für eine Bauzeit möglicherweise noch im 17. Jahrhundert. Die aufliegenden Schwellen sind umlaufend profiliert. Das Wandgefüge im Erdgeschoß ausgesteift durch Streben zwischen Rähm und Schwelle, im Obergeschoß durch Mannformen ohne Gegenstreben. Das Gebäude ein wichtiger Bestandteil der räumlichen Fassung des Platzes vor der Nordseite des Rathauses. Der herausgehobenen Lage trägt das Gebäude durch seine geschnitzten Eckpfosten im Obergeschoß der Giebelseite Rechnung. Schmuckmotive der Pfosten sind Taue, Beschlagwerk und verschlungene Bänder.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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