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Ursprünglich hakenförmige Hofanlage, die durch seitliche Erweiterung des giebelständigen Fachwerkwohnhauses mit Überdachung der Hofzufahrt inzwischen auf drei Seiten umbaut ist; das Wohnhaus ist verschiefert und mit Platten verkleidet. Sein ursprüngliches Gefüge erscheint weitgehend erhalten. Die gedrungenen Proportionen mit sehr niedrigem Sockel lassen eine Entstehungszeit noch im 17. Jahrhundert vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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