Parkstraße 2
Parkstraße 2, hist. Fotografie
Parkstraße, Grundrisse Erd- und Obergeschoss
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Parkstraße 2
Flur: 1
Flurstück: 1022/13

Als Haus Nr. 9 der Siedlung im Schönberger Tal 1910 erbaut. Planender Architekt war Heinrich Metzendorf, Auftraggeber der Unternehmer Heinrich Klein, der das fertige Haus an den Arzt Dr. Lehmann verkaufte. Auf kleiner Parzelle im Knick der abwärts führenden Parkstraße errichtet, zweigeschossig über gelbem Sandsteinsockel in Backstein ausgeführt. Das Satteldach nach Süden abgewalmt; Biberschwanzdeckung. Die Fassade nach Westen durch zwei Risalite mit geschweiften Giebeln gegliedert, dazwischen eingespannt eine heute geschlossene Veranda mit kleiner Terrasse. Westliches Obergeschoss und Giebel senkrecht verbrettert, die Fenster teilweise noch mit den typischen hölzernen Klappläden. Im Dach Schleppgaupe. Die charakteristischen hölzernen Spaliergerüste nicht erhalten, jedoch an der Ostseite Blumenerker aus Holz. Als Einfriedung ursprünglich Staketenzaun, heute Hecke.

Das in dieser Ausformung innerhalb der Siedlung einzigartige Wohnhaus zeugt von der künstlerischen Qualität des Entwerfenden, durch seine Lage am nördlichen, ursprünglich durch ein Portal geschmückten Eingang in die Siedlung ist es auch von besonderem städtebaulichen Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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