Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich des 18. Jahrhunderts, nördlich unmittelbar vor dem ehemals ummauerten Ortskern von Reichelsheim gelegen; der dreizonige Bau ist verputzt und verschiefert, die sichtbar gelassene mehrfach profilierte Schwelle des Obergeschosses deutet auf ein reich gestaltetes Fachwerkgefüge der genannten Entstehungszeit hin. Es scheint in seinem ursprünglichen Aufbau weitgehend ungestört zu sein. Gleiches trifft leider nicht auf die zugehörige, ehemals offenbar stattliche Hofanlage zu, weshalb sich der Denkmalschutz nur noch auf das Wohnhaus erstreckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |