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Ein kurzer Stichweg der Fachwerkstraße erschließt den mehrseitig umbauten Hof Nr. 2, der insgesamt Teil der Gesamtanlage des Ortskerns von Reichelsheim ist. Das Wohnhaus des Hofes ist ein verputzter Fachwerkbau der Zeit um 1700. Aufgrund der Ungestörtheit seines Gefüges ist es als Kulturdenkmal zu bewerten. Durch seine Stellung ist es im Straßenbild der Fachwerkstraße von besonderer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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